Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
So, meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zur Vorlesung Strafprozessrecht heute.
Vorab, ich wünsche Ihnen ein gesundes, glückliches, erfolgreiches, rund um gutes neues Jahr.
Falls das bisher noch nicht gewesen ist, spätestens ab jetzt wird alles gut.
Wir fangen wieder mit STPO an.
Ja, wir wollen anfangs, um wieder ein bisschen ranzukommen, uns versuchen zurückzuerinnern,
womit wir vor den Ferien geendet hatten.
Wir waren vom Verfahrensablauf endlich angelangt, in dem Kernstück sozusagen,
in der Hauptverhandlung, nachdem wir uns relativ lange mit Grundlagen, mit dem Ermittlungsverfahren,
mit dem Zwischenverfahren beschäftigt hatten, allerdings auch beschäftigen mussten,
weil im Grunde genommen hier schon ganz wichtige Weichen gestellt werden,
weil im Ermittlungsverfahren unter Umständen Fragen aufgeworfen werden,
die sich dann auch in der Hauptverhandlung widerspiegeln,
etwa hinsichtlich der Frage der Bewertbarkeit von Beweismittel etc.
und waren dann aber vor den Ferien eben bis in das Hauptverfahren, bis in die Hauptverhandlung gekommen
und haben uns da also in den letzten beiden Stunden vor den Ferien so ein bisschen überlegt,
gibt es da für diesen Ablauf der Hauptverhandlung für Vorschriften, wie fängt das an, was passiert da alles,
sozusagen rund um das Kernstück, zu dem wir heute kommen, nämlich rund um die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung.
Und ich möchte da drei Sachen noch einmal kurz herausgreifen, über die wir auch mehr oder weniger ausführlich gesprochen hatten
in den beiden Stunden vor Weihnachten.
Das eine war Stichwort Öffentlichkeitsgrundsatz. Sie erinnern sich, da gibt es eine Regelung, Paragraph 169 GVG,
wo drin steht in Satz 1, die Hauptverfahren vor den erkennenden Gerichten sind öffentlich,
das gilt für das Zivilrecht wie für das Strafrecht, und wir haben darüber gesprochen,
welchen Konstellationen da unter Umständen eine Beschränkung des Zugangs vorliegen kann
und was dann da Verletzungen gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz sind,
mit der Konsequenz eines absoluten Revisionsgrundes, Paragraph 338 StPO.
Und dazu vielleicht noch ein Hinweis zu diesem Öffentlichkeitsgrundsatz. Es gibt ein neues Gesetz,
das noch gar nicht in Kraft getreten ist, deswegen haben Sie es auch in Ihren Unterlagen noch nicht
und deswegen haben wir es auch noch nicht vertieft behandelt, sondern die aktuelle Rechtslage,
aber das wird in Kraft treten jetzt im April 2018, ist veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2017 3546.
Sie müssen sich das nicht kopieren, wenn das Gesetz in Kraft treten,
wird das irgendwann in der Nachlieferung dabei sein natürlich.
Das ist das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Gerichtsverfahren
und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderung,
Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit EMÖG.
Dieses EMÖG, Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Gerichtsverfahren,
wird insbesondere zu einer Modifikation des Paragraphen 169 Satz 2 führen.
Wir hatten ja gesagt, Herr 69 Satz 1, Satz Öffentlichkeitsgrundsatz,
mit all den Problemen, die wir ausführlich besprochen haben, da wird sich nichts ändern.
169 Satz 2 bestimmt in seiner momentan geltenden Form, sehr restriktiv,
dass Film- und Fernsehaufnahmen in den Gerichtssellen untersagt sind.
Wir hatten da schon drüber gesprochen, dass die Verwaltung des Paragraphen 169 Satz 2
mit Übertragungen von Verhandlungen in den Nachbarverhandlungssaal zulässig wäre,
ob das davon erfasst sein könnte oder nicht,
und wie das überhaupt mit Filmaufnahmen von irgendwelchen besonders bedeutenden Verfahren etwa ist,
wie lange da die Presse drin sein darf, bevor das Verfahren anfängt und so weiter.
Und da hat nun also der Gesetzgeber in zwei neuen Absätzen 2 und 3,
insbesondere des Paragraphen 169, eine gewisse Erweiterung geschaffen
und auch den Absatz 1 ein wenig dokumentiert.
Da heißt es, grob gesagt, zum einen, dass eine Tonübertragung in einen Arbeitsraum für Personen,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
02:05:54 Min
Aufnahmedatum
2018-01-11
Hochgeladen am
2018-01-15 15:16:31
Sprache
de-DE